Sowitec-Insolvenz: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Die Sowitec Group GmbH aus Sonnenbühl hat Insolvenz angemeldet. Betroffen sind außerdem die Sowitec International GmbH, die Sowitec Operation GmbH sowie die Sowitec Projekt GmbH. Das Unternehmen entwickelt international Wind- und Solarprojekte. Der Geschäftsbetrieb soll zunächst fortgeführt werden, die Löhne der rund 80 Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld abgesichert.

Für Kunden und Geschäftspartner bedeutet die Insolvenz nicht automatisch das Aus für laufende Projekte. Nach der Insolvenzordnung entscheidet der Insolvenzverwalter, ob bestehende Verträge erfüllt oder beendet werden. Wer bereits Zahlungen geleistet hat oder auf die Fertigstellung eines Projekts wartet, sollte seine Ansprüche frühzeitig sichern.

Interviewentwurf mit Maurice Högel, Kanzlei BEMK

Redaktion: Herr Högel, was sollten betroffene Verbraucher jetzt als Erstes tun?

Maurice Högel: Wichtig ist, alle Vertragsunterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise zusammenzustellen. Nur so können Ansprüche später gegenüber dem Insolvenzverwalter nachgewiesen werden.

Redaktion: Was gilt für bereits geleistete Anzahlungen?

Maurice Högel: Wurde die vereinbarte Leistung noch nicht erbracht, sollten Verbraucher prüfen, ob sie ihre Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Fristen sollten unbedingt eingehalten werden.

Redaktion: Sollten Kunden weitere Zahlungen leisten?

Maurice Högel: Nein, nicht ungeprüft. Zunächst sollte geklärt werden, ob der Insolvenzverwalter den Vertrag überhaupt weiter erfüllen will. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

Redaktion: Ihr wichtigster Rat?

Maurice Högel: Ruhe bewahren, keine übereilten Entscheidungen treffen und alle Informationen des Insolvenzverwalters aufmerksam verfolgen. Wer seine Unterlagen vollständig dokumentiert und rechtzeitig handelt, verbessert seine rechtliche Ausgangsposition

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