Spree Photovoltaik GmbH aus Kleinmachnow unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

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Die Spree Photovoltaik GmbH ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das Amtsgericht Potsdam hat am 7. September 2026 um 12 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Das Insolvenzeröffnungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 650 IN 216/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Fahrenheitstraße 19, 14532 Kleinmachnow. Sie ist beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 39652 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Peter Eickmeier vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Semmelmann, Berliner Straße 117 in 10713 Berlin, bestellt. Verfügungen der Spree Photovoltaik GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Der Zustimmungsvorbehalt gilt ausdrücklich auch für das Einziehen offener Forderungen des Unternehmens.

Tätigkeit unter der Bezeichnung „PV Green Berlin“

Die Spree Photovoltaik GmbH trat im Geschäftsverkehr als regionaler Standort „PV Green Berlin“ auf. Nach der Außendarstellung des PV-Green-Verbundes wurde der Standort von der Gesellschaft eigenverantwortlich geführt. Die Spree Photovoltaik GmbH war damit für die Planung, Installation und den Vertrieb der Photovoltaikanlagen sowie für die regionale Werbung verantwortlich.

Der Geschäftsbetrieb beschränkte sich nicht auf den Verkauf einzelner Solarmodule. Angeboten wurden komplette Photovoltaiklösungen für private und gewerbliche Kunden. Zum Leistungsspektrum gehörten insbesondere die Beratung, technische Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Solaranlagen.

Darüber hinaus wurden folgende Produkte und Leistungen angeboten:

  • Stromspeicher und Batteriesysteme,
  • Wallboxen für Elektrofahrzeuge,
  • Balkonkraftwerke und kleinere Photovoltaikanlagen,
  • Energiemanagementsysteme,
  • größere Anlagen für Gewerbebetriebe,
  • betriebliche Ladeinfrastruktur sowie
  • Beratung zu Finanzierung und Eigenverbrauch.

Von Kleinmachnow aus betreute der Betrieb nach eigener Darstellung Kunden in Berlin und im südwestlichen Berliner Umland. Auf der Internetseite wurden auch Elektriker, Solarteure, Vertriebs- und Backoffice-Mitarbeiter für den Berliner Standort aufgeführt. Belastbare Angaben zur tatsächlichen Beschäftigtenzahl liegen jedoch nicht vor.

Photovoltaikgeschäft unter heutigem Namen erst seit 2024

Die Gesellschaft besteht rechtlich bereits seit 2015, war aber nicht von Anfang an als Photovoltaikunternehmen tätig. Ursprünglich wurde sie als Ellcon Modul UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Später firmierte die Gesellschaft unter anderem als Comterra Care GmbH und Comterra Concept GmbH.

Im Juli 2024 wurden der Name in Spree Photovoltaik GmbH geändert, der Sitz nach Kleinmachnow verlegt und Peter Eickmeier in die Geschäftsführung aufgenommen. Der auf den Vertrieb und die Errichtung von Photovoltaikanlagen ausgerichtete Unternehmensgegenstand wurde im November 2024 in das Register aufgenommen.

Damit bestand der unter der heutigen Firma und unter „PV Green Berlin“ auftretende Solarbetrieb erst seit vergleichsweise kurzer Zeit. Im August 2025 schied ein weiterer Geschäftsführer aus. Zugleich erhielten Matthias Huschke und Lars Michalak Einzelprokura.

Andere PV-Green-Standorte nicht automatisch betroffen

Der PV-Green-Verbund besteht nach seiner eigenen Darstellung aus verschiedenen regionalen Standorten, die jeweils von rechtlich selbstständigen Unternehmern betrieben werden. Die Spree Photovoltaik GmbH war für den Standort Berlin zuständig.

Die Anordnung des Amtsgerichts Potsdam betrifft daher ausschließlich die Spree Photovoltaik GmbH. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass auch die übrigen unter der Marke PV Green auftretenden Gesellschaften von einem Insolvenzverfahren betroffen sind.

Die Internetseite des Berliner Standortes war nach der gerichtlichen Anordnung weiterhin erreichbar. Dort wurden Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Wallboxen, Balkonkraftwerke und Gewerbeanlagen beworben. Ob weiterhin neue Aufträge angenommen oder laufende Projekte vollständig ausgeführt werden, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Was die vorläufige Insolvenzverwaltung für Kunden bedeutet

Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Im vorläufigen Verfahren werden zunächst das Vermögen und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft geprüft. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat insbesondere festzustellen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken, und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.

Für Kunden können vor allem bereits gezahlte Anzahlungen, noch nicht montierte Anlagen, unfertige Arbeiten sowie offene Gewährleistungs- und Wartungsansprüche von Bedeutung sein. Bestehende Verträge enden durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht automatisch. Ob einzelne Aufträge weitergeführt werden, hängt jedoch von der wirtschaftlichen Lage und der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.

Kunden sollten weitere Zahlungen daher nur leisten, wenn eindeutig geklärt ist, an wen sie gezahlt werden müssen und ob die vereinbarten Arbeiten tatsächlich fortgesetzt werden. Auch offene Mängel oder noch ausstehende Leistungen sollten schriftlich dokumentiert werden.

Zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten, zum Umfang des Auftragsbestands und zur Zahl der betroffenen Beschäftigten enthält die Bekanntmachung des Amtsgerichts Potsdam keine Angaben. Ebenfalls offen ist, ob das Insolvenzverfahren später eröffnet und der Betrieb fortgeführt oder anderweitig verwertet werden kann.

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