In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Darüber hinaus kann, soweit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Verden (Aller)
Johanniswall 8
27283 Verden (Aller)
einzulegen.
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP):
govello-1272467104144-000216112
Die Frist beginnt mit der Zustellung beziehungsweise mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Fristbeginn das frühere Ereignis maßgeblich.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem oben genannten Gericht eingelegt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den rechtzeitigen Eingang beim oben genannten Gericht an.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller) – 31.03.2026
Hinweis:
Hinweise nach Art. 13 und 14 DS-GVO zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden sich in der Datenschutzerklärung des Gerichts. Auf Wunsch wird diese übersandt.
Formularende
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