Das Amtsgericht Mönchengladbach hat mit Beschluss vom 26. Juni 2025 (Az. 34 IN 36/25) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der SN Solar GmbH, mit Sitz in Grevenbroich, eingetragen im Handelsregister unter HRB 20590, angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Sven Lempka und Nils Dör vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Guido Utsch bestellt. Das Gericht hat gemäß den §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) mehrere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse angeordnet.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
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Verfügungsbeschränkung: Die SN Solar GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
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Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
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Zahlungsverbot an das Unternehmen: Alle Schuldner der SN Solar GmbH – sogenannte Drittschuldner – dürfen nicht mehr an die Gesellschaft direkt zahlen. Zahlungen sind nur noch unter Beachtung der Anordnungen des Gerichts zulässig.
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Zwangsvollstreckung gestoppt: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – etwa Pfändungen – gegen die Gesellschaft sind mit Ausnahme von Maßnahmen betreffend unbewegliches Vermögen untersagt und bereits begonnene Verfahren sind vorerst eingestellt.
Mit dem Beschluss verfolgt das Gericht das Ziel, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu sichern. Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich zeitnah mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um Ansprüche und offene Forderungen anzumelden und sich über das weitere Verfahren zu informieren.
Hintergrund zur SN Solar GmbH:
Die Gesellschaft mit Sitz in Am Bierkeller 2, 41516 Grevenbroich, war in den Bereichen Solartechnik und erneuerbare Energien tätig. Über die Ursachen der finanziellen Schieflage liegen derzeit noch keine näheren Informationen vor.
Beschlussdatum: 26. Juni 2025
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen: 34 IN 36/25

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