Ottobrunn/München. Das Amtsgericht München hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Münchner Solarkraftwerk 2 GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit Beschluss vom 13. Februar 2026 (Az.: 1542 IN 285/26) reagierte das Insolvenzgericht auf den Eigenantrag des Unternehmens und leitete umfassende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Gesellschaftsvermögens ein. Die Münchner Solarkraftwerk 2 GmbH &...
