Die auf Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien spezialisierte OFFGrid Green Energy AG mit Sitz in Erbach im Odenwald erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Darmstadt hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 1217/25 geführt.
Die OFFGrid Green Energy AG hat ihren Sitz im Gewerbepark Gräsig 45 in 64711 Erbach und ist beim Amtsgericht Darmstadt unter der Handelsregisternummer HRB 103330 eingetragen. Vertreten wird die Aktiengesellschaft durch den Vorstand Julia Hörr.
Der Unternehmensgegenstand der OFFGrid Green Energy AG liegt unmittelbar im Bereich der erneuerbaren Energien. Gegenstand des Unternehmens sind die Beratung und Durchführung von Projekten im Bereich der regenerativen Energien, insbesondere der Solartechnik, sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.
Damit war das Unternehmen nicht lediglich beratend im Energiesektor tätig. Der Gesellschaftszweck umfasste ausdrücklich auch die Durchführung entsprechender Projekte. Einen besonderen Schwerpunkt bildete dabei die Solartechnik. Hinzu kam als weiterer Unternehmenszweck die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Das Insolvenzantragsverfahren war bereits seit längerer Zeit anhängig. Das Amtsgericht Darmstadt hatte am 8. Dezember 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und zugleich Verfügungsbeschränkungen gegen die Gesellschaft verhängt. Diese Maßnahmen dienten dazu, das vorhandene Vermögen während der Prüfung des Insolvenzantrags zu sichern und nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern.
Nach mehrmonatiger Prüfung steht nun fest, dass es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt. Das Amtsgericht Darmstadt wies den Insolvenzantrag am 11. August 2026 gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung mangels Masse ab.
Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das Gericht eröffnet in diesem Fall kein reguläres Insolvenzverfahren. Die Abweisung mangels Masse ist daher von einer Insolvenzeröffnung zu unterscheiden und stellt für die Gläubiger regelmäßig eine besonders ungünstige Entwicklung dar.
Infolge der Abweisung des Insolvenzantrags wurden auch die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Die seit Dezember 2025 bestehenden gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen sind damit beendet.
Über die konkreten Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten macht die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Ebenso werden weder die Höhe der Verbindlichkeiten noch die Zahl der betroffenen Gläubiger oder Einzelheiten zu möglicherweise noch vorhandenen Projekten und Vermögenswerten genannt.
Für die im Bereich regenerativer Energien und insbesondere der Solartechnik tätige OFFGrid Green Energy AG endet das Insolvenzantragsverfahren damit ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Amtsgericht Darmstadt hat den Antrag am 11. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 9 IN 1217/25.

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