Die übermittelten Angaben gehören weiterhin zu zwei unterschiedlichen Gesellschaften.
Der Unternehmensgegenstand betrifft die ENERPARC Solar Invest 255 TU 11 GmbH. Der Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 7. September 2026 mit dem Aktenzeichen 67b IN 225/26 bezieht sich dagegen ausschließlich auf die ENERPARC AG, Kirchenpauerstraße 26, 20457 Hamburg, HRB 112789.
Die ENERPARC Solar Invest 255 TU 11 GmbH wird in diesem Beschluss nicht als Schuldnerin genannt. Sie darf auf Grundlage dieser Bekanntmachung daher weder als insolvent noch als Unternehmen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung bezeichnet werden.
Für einen gesonderten Insolvenzartikel zur ENERPARC Solar Invest 255 TU 11 GmbH wäre eine eigene amtliche Bekanntmachung erforderlich, in der diese Gesellschaft ausdrücklich als Schuldnerin genannt wird. Bis dahin lautet die korrekte Zuordnung:
- Schuldnerin: ENERPARC AG
- Firmensitz: Kirchenpauerstraße 26, 20457 Hamburg
- Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 112789
- Insolvenzgericht: Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen: 67b IN 225/26
- Entscheidung: Vorläufige Insolvenzverwaltung seit dem 7. September 2026
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Die ENERPARC Solar Invest 255 TU 11 GmbH ist lediglich eine rechtlich eigenständige Projekt- und Beteiligungsgesellschaft aus dem Enerparc-Umfeld. Eine Insolvenz dieser Gesellschaft lässt sich aus dem Beschluss über die ENERPARC AG nicht ableiten.

Leave a Reply