ENERPARC AG: Amtsgericht Hamburg stoppt Zwangsvollstreckungen

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Im Insolvenzantragsverfahren der ENERPARC AG hat das Amtsgericht Hamburg einen vorläufigen Vollstreckungsschutz angeordnet. Seit dem 14. September 2026 um 14.54 Uhr sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67b IN 225/26 geführt.

Die ENERPARC AG hat ihre Geschäftsanschrift in der Kirchenpauerstraße 26 in 20457 Hamburg und ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 112789 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Vorstände Frank Müllejans, Stefan Müller und Christoph Koeppen.

Die Gesellschaft ist in der Solarenergiebranche tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören die Ausführungsplanung, das Engineering und die Projektierung von Solaranlagen im In- und Ausland. Darüber hinaus vertreibt und montiert die ENERPARC AG Solaranlagen, handelt mit Komponenten regenerativer Energiesysteme und übernimmt die Betriebsführung entsprechender Anlagen.

Das vom Gericht ausgesprochene Vollstreckungsverbot soll verhindern, dass einzelne Gläubiger während des laufenden Eröffnungsverfahrens auf Vermögenswerte der Gesellschaft zugreifen. Dadurch soll das vorhandene Vermögen gesichert und eine gleichmäßige Behandlung der Gläubiger ermöglicht werden.

Von dem Vollstreckungsverbot ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliche Gegenstände betreffen. Hierunter fallen insbesondere Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.

Die Forderungen der Gläubiger erlöschen durch die gerichtliche Anordnung nicht. Lediglich ihre zwangsweise Durchsetzung ist vorläufig eingeschränkt. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Deshalb können Forderungen derzeit auch noch nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Das Amtsgericht Hamburg entscheidet nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen, ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENERPARC AG eröffnet wird. Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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