Im Insolvenzantragsverfahren der ENERPARC AG hat das Amtsgericht Hamburg einen vorläufigen Vollstreckungsschutz angeordnet. Seit dem 14. September 2026 um 14.54 Uhr sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67b IN 225/26 geführt. Die ENERPARC AG hat ihre Geschäftsanschrift in der Kirchenpauerstraße 26 in...
