Im Insolvenzantragsverfahren der All in One Solar GmbH aus Oberhausen gibt es eine neue Entwicklung. Das Amtsgericht Duisburg hat mit Beschluss vom 31. August 2026 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 620 IN 1516/26 geführt.
Die Sicherungsmaßnahmen waren erst am 18. August 2026 angeordnet worden und bestanden damit weniger als zwei Wochen.
Die All in One Solar GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Alleestraße 4, 46049 Oberhausen, und ist beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 38481 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Dennis Leischen.
Photovoltaikanlagen von Handel und Montage bis zur Sanierung
Die All in One Solar GmbH ist ihrem Unternehmensgegenstand zufolge umfassend im Photovoltaikbereich tätig.
Zum Geschäft gehören der Handel und die Montage von Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft die Reinigung, Wartung und Sanierung von Photovoltaikanlagen an.
Damit erstreckt sich der Unternehmensgegenstand nicht lediglich auf die Installation neuer Solaranlagen. Auch die technische Betreuung und Instandhaltung bereits vorhandener Anlagen gehören zum vorgesehenen Leistungsspektrum.
Hinzu kommen elektrische Arbeiten am Niederspannungsnetz. Diese sind insbesondere bei der Einbindung elektrischer Anlagen in die Gebäudeinstallation und Stromversorgung von Bedeutung.
Als weiterer Geschäftsbereich ist die Gebäudereinigung eingetragen.
Sicherungsmaßnahmen nach weniger als zwei Wochen aufgehoben
Das Amtsgericht Duisburg hatte am 18. August 2026 zunächst Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren angeordnet. Welche einzelnen Maßnahmen der damalige Beschluss umfasste, geht aus der nun veröffentlichten Mitteilung vom 31. August nicht hervor.
Fest steht, dass das Gericht diese Sicherungsmaßnahmen mit dem neuen Beschluss vollständig aufgehoben hat.
Eine solche Aufhebung ist von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu unterscheiden. Insbesondere bedeutet sie für sich genommen weder, dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde, noch dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
Aus der aktuellen Insolvenzbekanntmachung geht auch nicht hervor, warum die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben wurden. Ebenso wird nicht mitgeteilt, ob der Insolvenzantrag zurückgenommen, zurückgewiesen oder anderweitig erledigt wurde oder ob eine weitere gerichtliche Entscheidung folgt.
Deshalb lässt sich aus der Veröffentlichung vom 31. August 2026 zunächst nur sicher feststellen: Die seit dem 18. August bestehenden Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der All in One Solar GmbH sind aufgehoben worden. Für eine abschließende Beurteilung des Insolvenzantragsverfahrens wäre eine weitere Bekanntmachung des Amtsgerichts Duisburg erforderlich.

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