N & M Energie UG: Elektro- und Energietechnik-Unternehmen mangels Masse abgewiesen

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Die N & M Energie UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Alsfeld ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Gießen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 6 IN 279/25 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Grünberger Straße 68, 36304 Alsfeld, und ist beim Amtsgericht Gießen unter HRB 11879 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Neat Ametovic.

Elektroinstallationen und Technik für erneuerbare Energien

Die N & M Energie UG ist im Bereich der Elektro- und Energietechnik tätig. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Planung und Ausführung kompletter Elektroinstallationen für Privathaushalte, Wohnanlagen und Gewerbebetriebe.

Zum Leistungsspektrum gehören außerdem Installationen moderner Kommunikations- und Sicherheitstechnik.

Ein weiterer Schwerpunkt des Unternehmensgegenstands liegt auf der Anlagentechnik für alternative Energien. Ausdrücklich genannt werden dabei sogenannte AC- und DC-Montagen. Darunter versteht man elektrotechnische Arbeiten, wie sie beispielsweise bei Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien erforderlich sind.

Bei einer Photovoltaikanlage bezeichnet die DC-Seite (Gleichstromseite) den Bereich zwischen den Solarmodulen und dem Wechselrichter. Die Solarmodule erzeugen zunächst Gleichstrom. Zu den entsprechenden Arbeiten können unter anderem das elektrische Verbinden der Solarmodule, das Verlegen der Solarkabel und der Anschluss an den Wechselrichter gehören.

Die AC-Seite (Wechselstromseite) beginnt nach dem Wechselrichter. Dieser wandelt den von den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, der anschließend im Gebäude genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Zu den AC-Arbeiten gehören beispielsweise die Verbindung des Wechselrichters mit der Elektroverteilung sowie die erforderliche Schutz- und Schalttechnik und die Einbindung in die elektrische Gebäudeinstallation.

Vereinfacht dargestellt verläuft der technische Weg bei einer Photovoltaikanlage somit von den Solarmodulen über die DC-Installation zum Wechselrichter und anschließend über die AC-Installation in die Hausanlage beziehungsweise zum Stromnetz.

Die N & M Energie UG war ihrem Unternehmensgegenstand zufolge damit nicht nur für klassische Elektroinstallationen vorgesehen, sondern konnte auch elektrotechnische Arbeiten im Bereich alternativer und erneuerbarer Energien übernehmen. Ob und in welchem Umfang das Unternehmen tatsächlich Photovoltaikanlagen oder andere konkrete Energiesysteme installiert hat, geht aus dem Unternehmensgegenstand allerdings nicht hervor.

Insolvenzverfahren wird mangels Masse nicht eröffnet

Der Insolvenzantrag führte nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Das Amtsgericht Gießen wies ihn gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse ab.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.

Aus der veröffentlichten Bekanntmachung geht nicht hervor, wer den Insolvenzantrag gestellt hat. Deshalb lässt sich anhand dieser Mitteilung nicht feststellen, ob die N & M Energie UG selbst den Antrag gestellt hat oder ob dieser von einem Gläubiger ausging.

Fest steht, dass über das Vermögen der N & M Energie UG (haftungsbeschränkt) kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Antrag wurde am 26. August 2026 mangels Masse abgewiesen.

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