Amtsgericht Krefeld ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über Zeus Solar & Elektrotechnik GmbH an

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Das Amtsgericht Krefeld hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Zeus Solar & Elektrotechnik GmbH mit Sitz in der Weyerhofstraße 26 in 47803 Krefeld eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Nummer HRB 20794 eingetragen und wird gesetzlich durch ihre Geschäftsführer Vasileios Mantzounis und Nikolaos Goritsas vertreten.

Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft umfasst Tätigkeiten im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik, insbesondere Photovoltaik, Trockenbau sowie die Planung, Beratung, Umsetzung und Vermittlung entsprechender Projekte.

Mit Beschluss vom 17. Dezember 2025, ergangen um 13:16 Uhr, hat das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering mit Kanzleisitz in Krefeld bestellt.

Seit diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen direkt an die Zeus Solar & Elektrotechnik GmbH zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Die Drittschuldner wurden entsprechend angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherung des Vermögens der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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