Im Verfahren 8 IN 2245/25 hat das Amtsgericht Stuttgart über den Antrag der SolXperts GmbH, Schulstraße 2, 70736 Fellbach, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen entschieden. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführer Georg Kotsoglou und Harald Salefsky vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 787505 eingetragen.
Zur rechtlichen Vertretung der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner aus Stuttgart bestellt.
Vorläufige Maßnahmen zum Vermögensschutz
Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage hat das Gericht am 10. Dezember 2025 um 10:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21, 22 Insolvenzordnung angeordnet.
Demnach sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die SolXperts GmbH – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen – untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Niko Maier, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, bestellt. Er ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten.
Verfügungen der SolXperts GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus hat dieser zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Einschränkung der Verfügungsbefugnisse
Der Schuldnerin ist es untersagt, selbstständig über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesen Bereichen geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist berechtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zudem darf der vorläufige Insolvenzverwalter Sonderkonten eröffnen und verwalten. Die kontoführenden Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm umfassend Auskunft zu erteilen.
Zahlungsanweisung an Drittschuldner
Den Schuldnern der SolXperts GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft selbst zu leisten. Künftige Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Dieser ist auch mit der Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner beauftragt.
Prüf- und Auskunftsrechte
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der SolXperts GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte zu verlangen.
Zusätzlich wurde er als Sachverständiger beauftragt zu prüfen,
– ob ein Insolvenzgrund vorliegt und
– welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Hinweis zur Veröffentlichung und Rechtsmitteln
Die Entscheidung wird im elektronischen Insolvenzportal veröffentlicht und dort für die gesetzlich vorgesehene Dauer gespeichert.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden. Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.

Leave a Reply