Aton-Solar GmbH: Insolvenzverwalter erhält Vergütung für Nachtragsverteilung

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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aton-Solar GmbH mit Sitz in Laichingen hat das Amtsgericht Ulm einen weiteren Verfahrensschritt abgeschlossen. Mit Beschluss vom 16. Juli 2026 setzte das Insolvenzgericht im Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 IN 318/15 die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis fest.

Die Aton-Solar GmbH war im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 724175 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft war Michael Aigner. Das Unternehmen war im Bereich der Photovoltaik- und Solartechnik tätig und bot Lösungen für die Nutzung von Solarenergie an.

Nach den Angaben des Gerichts erfolgt die Vergütungsfestsetzung entsprechend dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 13. Juli 2026. Anlass war die Durchführung einer Nachtragsverteilung, bei der nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte zugunsten der Insolvenzmasse realisiert wurden. Die nachträglich verteilte Insolvenzmasse belief sich auf 9.192,99 Euro.

Für diese zusätzliche Tätigkeit wurde dem Insolvenzverwalter eine gesonderte Vergütung einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zugesprochen. Die konkrete Höhe der Vergütung wurde – wie gesetzlich vorgeschrieben – nicht veröffentlicht. Das Gericht gestattete dem Insolvenzverwalter jedoch, den festgesetzten Betrag unmittelbar der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Die Aton-Solar GmbH war auf Produkte und Dienstleistungen rund um die Nutzung erneuerbarer Energien spezialisiert. Zum Tätigkeitsbereich gehörten insbesondere der Vertrieb und die Installation von Photovoltaikanlagen sowie Komponenten zur solaren Stromerzeugung. Unternehmen dieser Branche unterstützen private, gewerbliche und öffentliche Kunden bei der Planung und Umsetzung nachhaltiger Energiekonzepte und tragen damit zum Ausbau erneuerbarer Energien bei.

Die Entscheidung des Amtsgerichts betrifft nicht die Eröffnung eines neuen Insolvenzverfahrens, sondern einen Verfahrensschritt innerhalb eines bereits seit 2015 laufenden Insolvenzverfahrens. Solche Beschlüsse sind typisch für fortgeschrittene Insolvenzverfahren, wenn nachträglich weitere Vermögenswerte eingezogen oder verteilt werden. In diesen Fällen sieht die Insolvenzordnung vor, dass der Insolvenzverwalter für den zusätzlichen Aufwand eine gesonderte Vergütung erhält.

Mit der Vergütungsfestsetzung wird ein weiterer Abschnitt des langjährigen Insolvenzverfahrens abgeschlossen. Das Verfahren zeigt, dass selbst viele Jahre nach einer Insolvenzeröffnung noch Nachtragsverteilungen erforderlich sein können, wenn bislang nicht verwertete Vermögenswerte oder Forderungen zugunsten der Gläubiger realisiert werden.

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