Vorläufige Insolvenzverwaltung über die SunAirgy Ingenieurgesellschaft mbH angeordnet

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Das Amtsgericht Offenburg hat am 8. Dezember 2025 um 15:00 Uhr wichtige Sicherungsmaßnahmen gegen die SunAirgy Ingenieurgesellschaft mbH aus Kippenheim eingeleitet. Hintergrund ist der Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg (HRB 718410) und vertreten durch Ulrich Kammerer sowie Geschäftsführer Dirk Lorich, unterliegt ab sofort einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Florian Schiller (Pluta Rechtsanwalts GmbH, Singen). Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und zu prüfen, ob ausreichende Mittel zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens vorhanden sind.

Schiller erhält weitreichende Befugnisse:

  • Verfügungen des Unternehmens sind nur mit seiner Zustimmung gültig.

  • Bankkonten und Außenstände dürfen ausschließlich durch ihn verwaltet werden.

  • Er darf ein insolvenzsicheres Sonderkonto eröffnen, auf dem eingehende Gelder zu verwalten sind.

  • Alle Drittschuldner dürfen nur noch an ihn zahlen, nicht mehr an das Unternehmen.

Zwangsvollstreckungen gestoppt

Um weitere Vermögensverluste zu verhindern, untersagte das Gericht sämtliche laufenden und geplanten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen SunAirgy – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Gegenstände betreffen.

Auskunfts- und Einsichtsrechte

Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält zudem das Recht,

  • die Geschäftsräume und Unterlagen der Gesellschaft zu betreten,

  • sämtliche Bücher und Geschäftspapiere einzusehen,

  • Auskunft von Banken, Finanzbehörden und Kreditinstituten einzuholen.

Die SunAirgy Ingenieurgesellschaft mbH ist verpflichtet, jede erforderliche Unterstützung zu leisten und alle angeforderten Informationen offenzulegen.

Rechtsmittelhinweis

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Offenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung.

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