Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der OFFGrid Green Energy AG angeordnet

person holding brown leather bifold wallet

Im Insolvenzantragsverfahren betreffend das Vermögen der OFFGrid Green Energy AG, Gewerbepark Gräsig 45, 64711 Erbach (Handelsregister: AG Darmstadt, HRB 103330), vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Julia Hörr, Fürstengrunder Straße 89, 64732 Bad König, hat das Amtsgericht Darmstadt am 08.12.2025 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sylvia Rhein von der Kanzlei Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, bestellt.
Kontakt: Tel. 06251/86867-0, Fax 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de

.

Anordnungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO

  • Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

  • Drittschuldnern wird untersagt, weiterhin an die OFFGrid Green Energy AG zu leisten.
    Stattdessen ist ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu zahlen, die ermächtigt wurde,

    • vorhandene Bankguthaben einzuziehen,

    • sonstige Forderungen der Gesellschaft geltend zu machen und

    • eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zur Abwicklung wird die vorläufige Insolvenzverwalterin bevollmächtigt, ein Insolvenzsonderkonto entsprechend den Vorgaben des BGH-Urteils vom 07.02.2019 (Az. IX ZR 47/18) einzurichten und zu führen.

Weitere Anordnungen

Alle Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt werden verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin umfassend Auskunft über sämtliche Geschäftsbeziehungen zur Schuldnerin zu erteilen und erforderliche Unterlagen bereitzustellen.
Dies umfasst alle Informationen, die auch gegenüber der Schuldnerin selbst offenlegungspflichtig wären.

Leave a Reply

Your email address will not be published.