Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der W. Gierten Energy Solutions GmbH, ansässig in der Robert-Bosch-Straße 3, 64569 Nauheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 98960, vertreten durch Geschäftsführer Redouane Mazari, Am Königsfloß 6, 55252 Mainz-Kastel, hat das Amtsgericht Darmstadt (Geschäfts-Nr.: 9 IN 653/25) am 11. Juli 2025 um 17:45 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing von der Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, bestellt.
Anordnungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO):
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Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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Zahlungen an die W. Gierten Energy Solutions GmbH durch Drittschuldner sind untersagt.
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Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Drittschuldner werden ausdrücklich zur Beachtung dieser Anordnung aufgefordert.
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Insolvenzmasse ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und zu führen, das den Anforderungen des BGH-Urteils vom 07.02.2019 (Az.: IX ZR 47/18) entspricht.
Darüber hinaus wurden die beteiligten Finanzbehörden, Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sämtliche relevanten Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen mit dem Insolvenzschuldner zu erteilen – einschließlich der Erlaubnis zur Anfertigung von Abschriften.
Amtsgericht Darmstadt, 11.07.2025
Geschäftszeichen: 9 IN 653/25

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