Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SunForFree GmbH angeordnet

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Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SunForFree GmbH, mit Sitz In der kleinen Heide 4, 53842 Troisdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 9495 und vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhardt Fiedler, Illtisstraße 12, 40789 Monheim am Rhein, hat das Amtsgericht Bonn am 11. Juli 2025 um 12:05 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet (Aktenzeichen: 99 IN 134/25):

Vorläufige Insolvenzverwaltung nach §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO):

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
    Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen,
    Oxfordstraße 2, 53111 Bonn, bestellt.

  • Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind ab sofort verboten.

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt,
    Bankguthaben und
    sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
    eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Drittschuldner werden aufgefordert, nur unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Amtsgericht Bonn, 11.07.2025
Aktenzeichen: 99 IN 134/25

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