Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sonnenschein GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16256, mit Sitz in Alter Fährweg 8, 58456 Witten und vertreten durch den Geschäftsführer Markus Patrick Schoebel (Hobeuken 4d, 45549 Sprockhövel), wurde am 11. Juli 2025 um 13:07 Uhr eine wichtige Entscheidung getroffen.
Die Sonnenschein GmbH betreibt laut Unternehmenszweck die Produktion und den Handel mit Spirituosen, Bier und Wein sowie den Betrieb eines Restaurants.
Das Amtsgericht Bochum (Az. 80 IN 513/25) hat Rechtsanwältin Sandra Krämer, Berliner Str. 7, 58452 Witten, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Damit verbunden sind folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO:
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
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Drittschuldnern, also Schuldnern der Sonnenschein GmbH, ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.
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Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
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Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Diese Anordnung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und sichert das verbliebene Vermögen der Gesellschaft im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens.
Amtsgericht Bochum, 11.07.2025
Aktenzeichen: 80 IN 513/25

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