Nach der Verfügung des Amtsgerichts Koblenz (Az. 21 IN 156/25) vom 6. Oktober 2025 wurde der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung ein allgemeines Veräußerungsverbot auferlegt. Das bedeutet: Die RST Sonnen Energie GmbH & Co. KG darf keine Vermögenswerte mehr verkaufen, übertragen oder verwerten. Auch Forderungen gegenüber Dritten (also z. B. Zahlungen von Kunden oder Geschäftspartnern) dürfen...
