Über das Vermögen der SonneNext energy GmbH mit Sitz in Andernach ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Wie aus dem Beschluss im Verfahren 7 IN 123/25 hervorgeht, ordnete das zuständige Insolvenzgericht am 23. Dezember 2025 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.
Mit der Entscheidung sind Verfügungen der Antragstellerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser, Koblenz, bestellt. Er übernimmt damit die Aufgabe, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der SonneNext energy GmbH zu verschaffen und das Insolvenzgericht über die Fortführungsaussichten zu informieren.
Darüber hinaus hat das Gericht die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Damit soll sichergestellt werden, dass Zahlungseingänge ordnungsgemäß behandelt und der Insolvenzmasse zugeführt werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern offen, sofern sie nach der EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mayen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder – im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung – zwei Tage nach deren Veröffentlichung. Maßgeblich ist dabei jeweils das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts oder formgerecht eingereicht werden. Sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und klar erkennen lassen, in welchem Umfang die Entscheidung angefochten wird. Eine Begründung ist vorgesehen und empfohlen.
Wie es weitergeht
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation der SonneNext energy GmbH prüfen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, Sanierungsoptionen bestehen oder eine Abwicklung erforderlich ist.
Für Geschäftspartner und Gläubiger ist die Anordnung ein wichtiges Signal, bestehende Forderungen und laufende Geschäftsbeziehungen besonders aufmerksam zu beobachten.

Leave a Reply