Solarreich GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

person holding brown leather bifold wallet

Das Amtsgericht Reinbek hat am 21. Juli 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Solarreich GmbH (Hauptstraße 49a, 22145 Stapelfeld) angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Dawid Pawel Reich vertreten und ist im Handelsregister Lübeck unter HRB 23281 HL eingetragen.

Hintergrund des Beschlusses
Auf Antrag der Solarreich GmbH zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen ergriff das Gericht Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Abs. 1 und 2 InsO, um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Kernpunkte der Entscheidung:

  • Vorläufige Insolvenzverwaltung:
    Rechtsanwalt Thorben Langhinrichs (Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg) wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Solarreich GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Dazu gehört auch die Einziehung von Außenständen. Drittschuldner wurden angewiesen, ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses Zahlungen zu leisten.

  • Sonderkonto:
    Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 9 InsO die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Reinbek eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen und zu unterzeichnen.

Die vollständigen Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Rechtsbehelfen sind auf www.justiz.de abrufbar.

Gericht: Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht
Datum: 21. Juli 2025

Leave a Reply

Your email address will not be published.