Das Amtsgericht Bochum hat am 17. Juli 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sunlight Industrie und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Herne, Wörthstraße 18a, angeordnet. Das Unternehmen, dessen Geschäftszweige Bau- und Sanierungsarbeiten, Hoch- und Tiefbau, Pflasterarbeiten, Brandsanierung, Maschinenreinigung sowie die Vermittlung von Aufträgen umfassen, wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Milan Konecny vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia aus Herne bestellt.
Gerichtliche Anordnungen:
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Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Zahlungsverbote: Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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Zwangsvollstreckungen ausgesetzt: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen sind untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 80 IN 969/24 geführt.

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