Das Amtsgericht Aachen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solarrex Power UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7771, mit Sitz Am Spielplatz 12, 53945 Blankenheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jonas Nikolay, am 15.07.2025 um 11:51 Uhr folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:
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Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich, bestellt. -
Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Vollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Aktenzeichen: 91 IN 154/25
Amtsgericht Aachen, 15.07.2025

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