Das Amtsgericht Osnabrück hat am 11. Juli 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sun Performance GmbH & Co. KG, Sandforter Str. 162A, 49086 Osnabrück (HRA 208430), eine vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens beschlossen.
Kernpunkte des Beschlusses
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Unternehmen: Sun Performance GmbH & Co. KG
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Geschäftsführer: Valou Ajdinaj, Düsseldorf
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Insolvenzverwalterin:
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Rechtsanwältin Anna Kuleba
Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück
Tel.: 0541/1817-0
E-Mail: akuleba@schoofspartner.de
Internet: www.schoofspartner.de
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Wichtige Anordnungen
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Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
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Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Verwalterin leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
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Ziel der Maßnahme: Sicherung und Erhaltung der Insolvenzmasse, Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen sowie Klärung, ob eine Unternehmensfortführung möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin mit sofortiger Beschwerde angefochten werden.
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Frist: 2 Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung
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Einlegung: Schriftlich oder zu Protokoll bei
Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück
Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn die internationale Zuständigkeit bestritten wird (Art. 5 Abs. 1 EU-InsVO).
Hintergrund
Die Sun Performance GmbH & Co. KG war in der Branche für erneuerbare Energien aktiv. Die vorläufige Insolvenzverwaltung deutet auf finanzielle Schwierigkeiten hin, deren Ursachen und mögliche Sanierungsperspektiven nun geprüft werden.

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