Vorläufige Insolvenzverwaltung für Sun Performance GmbH & Co. KG angeordnet

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Das Amtsgericht Osnabrück hat am 11. Juli 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sun Performance GmbH & Co. KG, Sandforter Str. 162A, 49086 Osnabrück (HRA 208430), eine vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens beschlossen.

Kernpunkte des Beschlusses

  • Unternehmen: Sun Performance GmbH & Co. KG

  • Geschäftsführer: Valou Ajdinaj, Düsseldorf

  • Insolvenzverwalterin:

    • Rechtsanwältin Anna Kuleba
      Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück
      Tel.: 0541/1817-0
      E-Mail: akuleba@schoofspartner.de
      Internet: www.schoofspartner.de

Wichtige Anordnungen

  • Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Verwalterin leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

  • Ziel der Maßnahme: Sicherung und Erhaltung der Insolvenzmasse, Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen sowie Klärung, ob eine Unternehmensfortführung möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin mit sofortiger Beschwerde angefochten werden.

  • Frist: 2 Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung

  • Einlegung: Schriftlich oder zu Protokoll bei
    Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück

Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn die internationale Zuständigkeit bestritten wird (Art. 5 Abs. 1 EU-InsVO).

Hintergrund

Die Sun Performance GmbH & Co. KG war in der Branche für erneuerbare Energien aktiv. Die vorläufige Insolvenzverwaltung deutet auf finanzielle Schwierigkeiten hin, deren Ursachen und mögliche Sanierungsperspektiven nun geprüft werden.

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