Solartec GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Zukunft des Unternehmens ungewiss

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Das Amtsgericht Potsdam hat am 14. Juli 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solartec GmbH (HRB 36236 P) mit Sitz in Kleinmachnow eine wichtige Entscheidung getroffen: Es wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Kernaussagen des Beschlusses

  • Bestellung der Verwalterin: Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Berlin, wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt.

  • Handlungsbeschränkungen:

    • Verfügungen der Solartec GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    • Gläubigern ist es untersagt, Sicherheiten zu verwerten oder abgetretene Forderungen einzuziehen.

  • Drittschuldner: Zahlungen an die Solartec GmbH sind verboten; Forderungen dürfen nur noch an die Verwalterin geleistet werden.

  • Sicherung des Vermögens:

    • Die Verwalterin ist befugt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen und Vermögenswerte einzuziehen.

    • Sie darf Geschäftsräume betreten und Einsicht in sämtliche Unterlagen nehmen.

Auftrag der vorläufigen Verwalterin

Die Verwalterin muss prüfen:

  1. Ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt,

  2. ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken,

  3. ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Weitere Maßnahmen

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin sind bis auf Weiteres untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

  • Die Solartec GmbH ist verpflichtet, vollständige Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse zu geben. Bei Verweigerung können Zwangsmaßnahmen wie Vorführung oder Haft angeordnet werden (§§ 97, 98, 101 InsO).

Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Potsdam eingelegt werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO).

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