Die BSH GmbH & Co. KG aus Bad Königshofen befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Schweinfurt ordnete am 14. September 2026 um 9.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens an. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen IN 228/26.
Die unter HRA 8937 beim Amtsgericht Schweinfurt eingetragene Gesellschaft ist in der Bamberger Straße 44 in 97631 Bad Königshofen ansässig. Vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die BSH Verwaltungs-GmbH. Deren Geschäftsführer ist Marc Gilhaus.
Die BSH GmbH & Co. KG stellte selbst den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im Verfahren wird sie von der Kanzlei GT Restructuring PartmbB vertreten.
Das Unternehmen ist im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Es vertreibt und installiert entsprechende Anlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen. Daneben gehören der Handel mit Solartechnik und elektrischen Fahrzeugen zum Unternehmensgegenstand.
Das Amtsgericht Schweinfurt bestellte Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky aus Würzburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Seine Aufgabe besteht zunächst darin, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Die BSH GmbH & Co. KG darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam über ihr Vermögen verfügen. Diese Einschränkung betrifft auch offene Kundenforderungen und sonstige Außenstände, welche die Gesellschaft nicht mehr eigenständig einziehen darf.
Ob bereits vereinbarte Lieferungen und Installationen von Photovoltaikanlagen ausgeführt werden können, lässt sich der gerichtlichen Bekanntmachung nicht entnehmen. Kunden mit laufenden Verträgen sollten sich deshalb über den aktuellen Bearbeitungsstand informieren. Noch nicht geleistete Anzahlungen sollten erst nach eindeutiger Klärung der Zahlungsberechtigung erfolgen.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Zunächst wird geprüft, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund vorliegt und das vorhandene Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Erst danach entscheidet das Amtsgericht Schweinfurt über die Eröffnung oder eine mögliche Abweisung des Insolvenzantrags. Forderungen können derzeit noch nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

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