ENERGYXL UG – Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

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Das Amtsgericht Duisburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ENERGYXL UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 10. September 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 620 IN 312/26 geführt.

Unternehmen und Geschäftstätigkeit

Die ENERGYXL UG hat ihren Sitz am Nombericher Platz 19, 47137 Duisburg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35310 eingetragen.

Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Ismail Yüksel.

Das Unternehmen war breit im Energie- und Mobilitätsbereich tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören insbesondere der Vertrieb von Strom-, Gas- und Telekommunikationsprodukten sowie der Vertrieb, die Vermittlung, Beratung und Montage von Photovoltaikanlagen.

Dazu zählen Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Stromspeicher, Dachkonstruktionen und Kabel sowie deren Spedition und damit verbundene Tätigkeiten.

Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Erstellung innovativer Energie- und Mobilitätskonzepte. Die Gesellschaft befasst sich außerdem mit der Planung, dem Vertrieb, der Projektierung, Errichtung und Wartung erneuerbarer Energiesysteme sowie von Ladeinfrastruktur.

Hinzu kommen die Akquise von Grundstücken zur Umsetzung von Energie- und Mobilitätskonzepten sowie der Handel mit Energie- und Ladeinfrastrukturtechnik einschließlich der dafür erforderlichen Softwarelösungen.

Unternehmen stellte selbst Insolvenzantrag

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Eigenantrag der ENERGYXL UG.

Nach Angaben des Amtsgerichts stammt der Antrag der Schuldnerin vom 9. Januar 2026 und ging am 2. Februar 2026 beim Gericht ein.

Damit lagen zwischen dem Eingang des Insolvenzantrags und der Entscheidung über die Abweisung mehr als sieben Monate.

Insolvenzverfahren wird mangels Masse nicht eröffnet

Mit Beschluss vom 10. September 2026 hat das Amtsgericht Duisburg den Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.

Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verfügbare Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Das Insolvenzverfahren wird deshalb nicht eröffnet.

Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse besonders bedeutsam. Es kommt gerade nicht zu einem regulären eröffneten Insolvenzverfahren, in dem Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und vorhandene Vermögenswerte nach den Vorschriften der Insolvenzordnung verteilt werden.

ENERGYXL UG nach mehrmonatigem Eröffnungsverfahren ohne reguläres Insolvenzverfahren

Die Entscheidung beendet damit das seit Anfang Februar beim Amtsgericht Duisburg anhängige Insolvenzeröffnungsverfahren, sofern der Beschluss rechtskräftig wird.

Besonders auffällig ist die Geschäftstätigkeit der ENERGYXL UG: Das Unternehmen war nicht lediglich im klassischen Photovoltaikvertrieb tätig, sondern deckte von Strom- und Gasprodukten über Photovoltaikanlagen und Stromspeicher bis zu Ladeinfrastruktur und umfassenden Energie- und Mobilitätskonzepten ein breites Spektrum des Energiemarktes ab.

Unternehmen: ENERGYXL UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: Duisburg
Handelsregister: Amtsgericht Duisburg, HRB 35310
Geschäftsführer: Ismail Yüksel
Geschäftstätigkeit: Energievertrieb, Photovoltaik, Stromspeicher, erneuerbare Energiesysteme, Ladeinfrastruktur sowie Energie- und Mobilitätskonzepte
Insolvenzgericht: Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen: 620 IN 312/26
Antrag: Eigenantrag vom 9. Januar 2026, bei Gericht eingegangen am 2. Februar 2026
Beschluss: 10. September 2026
Entscheidung: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

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