Xeight Solar Energy Solutions GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

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Aktenzeichen IN 670/25

Das Amtsgericht Landshut hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Xeight Solar Energy Solutions GmbH mit Sitz in Hallbergmoos eine abschließende Entscheidung getroffen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen IN 670/25 geführt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 276307 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Liu Nan vertreten.

Die Xeight Solar Energy Solutions GmbH war im Bereich des Vertriebs und Montageservices von Photovoltaikanlagen tätig. Zum Leistungsspektrum zählten unter anderem Solarmodule, Unterkonstruktionen, Wechselrichter, Stromspeicher sowie Wärmepumpen und weitere solarrelevante Produkte. Darüber hinaus umfasste der Geschäftszweck den Import, Export und Handel mit Anlagen, Maschinen sowie elektronischen und elektrischen Geräten.

Mit Beschluss vom 23. Januar 2026 hat das Insolvenzgericht den von einer antragstellenden Gläubigerin eingereichten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Grund für diese Entscheidung war das Fehlen ausreichender Vermögenswerte zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens. Nach Auffassung des Gerichts ist die vorhandene Masse nicht geeignet, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu tragen, sodass eine Eröffnung rechtlich nicht in Betracht kam.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine weitere gerichtliche Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgt. Für Gläubiger der Gesellschaft ist diese Entscheidung regelmäßig mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden, da Forderungen in der Regel nicht mehr realisierbar sind. Zugleich markiert der Beschluss einen deutlichen Einschnitt für die Xeight Solar Energy Solutions GmbH und unterstreicht die angespannte Lage innerhalb eines stark umkämpften Marktes der erneuerbaren Energien.

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