Im Insolvenzeröffnungsverfahren 3 IN 309/25 hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) den Antrag der Solar & Holzbau Müller GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Das Unternehmen mit Sitz am Gewerbepark 4 bis 6 in Altlandsberg wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mellenthin Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten, deren Geschäftsführer Yves Mellenthin die Gesellschaft führt. Eingetragen ist die Schuldnerin beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Registernummer HRA 4215 FF.
Mit Beschluss vom 23. Januar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine geordnete Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kommt damit nicht zustande. Der Antrag der Schuldnerin blieb folglich ohne Erfolg, da die wirtschaftliche Grundlage für eine Verfahrensdurchführung fehlt.
In dem Verfahren wurde die Gesellschaft durch Rechtsanwalt Sebastian Braun aus Darmstadt vertreten. Trotz anwaltlicher Begleitung konnte keine ausreichende Insolvenzmasse dargelegt werden, um das Verfahren zu eröffnen. Die Abweisung mangels Masse bedeutet für Gläubiger, dass sie ihre Ansprüche nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können, sondern auf individuelle Durchsetzungswege verwiesen bleiben.
Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.

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