1st Flow Energy Solutions GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

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Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 58 IN 3/26 hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau am 22. Januar 2026 um 11:20 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der 1st Flow Energy Solutions GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Riegeler Straße 14 in 79364 Malterdingen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 719131 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Frank Willibald Fuchs vertreten.

Mit dem gerichtlichen Beschluss reagierte das Insolvenzgericht auf die drohende Gefahr nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage. Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft wurden untersagt beziehungsweise bereits begonnene Vollstreckungen einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Ziel dieser Anordnung ist es, den bestehenden Vermögensbestand bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg mit Kanzleisitz in der Rieselfeldallee 1 in 79111 Freiburg bestellt. Sie übernimmt fortan die Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Schuldnerin. Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sind nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Insbesondere ist der Gesellschaft untersagt, eigenständig über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen, da die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesen Bereichen auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übergegangen ist.

Dr. Pantaleon gen. Stemberg ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Zudem darf sie Sonderkonten eröffnen und führen, um die vorhandenen Mittel geordnet zu verwalten. Die kreditführenden Banken der Gesellschaft wurden zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet. Gleichzeitig wurden Drittschuldner angewiesen, Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen.

Darüber hinaus ist die vorläufige Insolvenzverwalterin berechtigt, die Geschäftsräume der 1st Flow Energy Solutions GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse einzuholen. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob dieses ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich die 1st Flow Energy Solutions GmbH in einer entscheidenden Phase. Das weitere Vorgehen des Gerichts wird maßgeblich davon abhängen, ob eine ausreichende Masse vorhanden ist und ob sich Perspektiven für eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens eröffnen. Die Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau datiert vom 22. Januar 2026.

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