Vorläufiges Insolvenzverfahren über die PMR Photovoltaikmontage Rostock GmbH eröffnet

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Das Amtsgericht Rostock hat im Verfahren 60 IN 581/25 Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger und zur Sicherung des Vermögens der PMR Photovoltaikmontage Rostock GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Broderstorf, vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Gnausch und Daniel Schmidt, hat beim Amtsgericht Rostock die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.

Mit Beschluss vom 13. Oktober 2025 ordnete das Gericht an, dass alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt und bereits begonnene Verfahren einstweilen eingestellt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich unbewegliche Gegenstände.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt aus Rostock bestellt. Er ist beauftragt, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob dieses ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Darüber hinaus hat das Gericht der Schuldnerin untersagt, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht in dieser Hinsicht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dr. Ahrendt ist befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem darf er auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten eröffnen und über diese verfügen.

Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten führt, wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über die Kontostände zu erteilen. Ebenso wurden die Schuldner der PMR Photovoltaikmontage Rostock GmbH angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft selbst, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte einzuholen, um die Vermögenslage zu klären und die Insolvenzmasse zu sichern. Darüber hinaus wurde Dr. Ahrendt als Sachverständiger beauftragt zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich möglich erscheint.

Die Veröffentlichung des Beschlusses im elektronischen Informationssystem bleibt für die Dauer der Wirksamkeit bestehen. Im Falle der Verfahrenseröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens. Wird das Verfahren nicht eröffnet, wird die Veröffentlichung ebenfalls spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gelöscht.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rostock kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rostock einzureichen. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht vorgeschrieben.

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