Das Amtsgericht Mannheim hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NEOWARM ENERGY GmbH (Relaisstraße 178, 68219 Mannheim) am 21. Oktober 2025 einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse angeordnet.
Die Gesellschaft, die im Bereich erneuerbarer Energielösungen und moderner Haustechnik tätig ist, wird im Handelsregister unter der Nummer HRB 745980 geführt. Sie wird vertreten durch die Geschäftsführer Joannis Papadopoulos – dessen Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist – sowie Jan Zielinski.
Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an
Um eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern, hat das Amtsgericht umfassende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO erlassen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Heike Metzger (Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim) bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, den Geschäftsbetrieb zu überwachen und zu prüfen, ob die Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Gesellschaft darf über ihr Vermögen, insbesondere über Bankkonten und Außenstände, nicht mehr frei verfügen. Diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist vollständig auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übergegangen.
Forderungen und Zahlungen dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin geleistet werden. Zudem ist sie berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und laufende Verbindlichkeiten im Rahmen ihrer Befugnisse zu bedienen.
Zwangsvollstreckungen gestoppt
Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die NEOWARM ENERGY GmbH – einschließlich bereits begonnener Verfahren – wurden vorläufig eingestellt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Damit sollen Gläubigerzugriffe verhindert werden, die die Insolvenzmasse schmälern könnten.
Pflichten der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin uneingeschränkten Zugang zu den Geschäftsräumen, Unterlagen und Büchern zu gewähren. Außerdem müssen sämtliche wirtschaftlich relevanten Informationen offengelegt werden, um die finanzielle Lage vollständig aufzuklären.
Hintergrund
Die NEOWARM ENERGY GmbH gilt als Anbieter moderner Haustechniksysteme mit Fokus auf Wärmepumpen, Klimaanlagen und Photovoltaiklösungen. Das Unternehmen war in den vergangenen Jahren durch den wachsenden Wettbewerb und hohe Vorfinanzierungskosten im Energiesektor gefordert.
Mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens prüft das Gericht nun, ob eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet werden muss.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim (Az. 1 IN 1639/25) kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Mannheim, Schloss – Westflügel, 68159 Mannheim einzureichen oder elektronisch nach den Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) zu übermitteln.
Mit der Entscheidung vom 21. Oktober 2025 ist das Insolvenzverfahren der NEOWARM ENERGY GmbH in eine entscheidende Phase getreten: Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Mannheimer Unternehmen eine Restrukturierungschance erhält – oder ob die Insolvenz unausweichlich wird.

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