GrünWatt GmbH in finanzieller Schieflage – Amtsgericht Hameln ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

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Das Amtsgericht Hameln hat im Verfahren über den Insolvenzantrag gegen die GrünWatt GmbH (Deisterstraße 15, 31785 Hameln) am 21. Oktober 2025 um 07:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet.

Die Gesellschaft, die sich auf Photovoltaik-, Wärmepumpen- und Energietechniklösungen spezialisiert hat, wird durch Geschäftsführerin Susanne Stroot vertreten und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 229404 eingetragen.

Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Nach Angaben des Gerichts dürfen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Damit wird verhindert, dass Vermögenswerte ohne gerichtliche Kontrolle entzogen oder verschoben werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Thurm von der Pluta Rechtsanwalts GmbH (Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover) bestellt. Er ist ab sofort mit der Sicherung und Überwachung der Vermögenswerte der GrünWatt GmbH betraut und fungiert als Ansprechpartner für Gläubiger und Geschäftspartner.

Gläubiger wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Forderungen und Ansprüche ordnungsgemäß abgewickelt werden.

Hintergrund: Energieunternehmen im wachsenden Wettbewerbsdruck

Die GrünWatt GmbH war als Anbieter von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Speicherlösungen im Markt der erneuerbaren Energien tätig. Das Unternehmen bot Komplettlösungen zur Eigenstromerzeugung und Elektromobilität an, darunter auch die Installation von Wallboxen und Smart-Home-Systemen.

In einem zunehmend umkämpften Markt für Solartechnik und Energiewende-Produkte sehen sich viele mittelständische Unternehmen derzeit steigenden Materialkosten, Fachkräftemangel und hohen Vorfinanzierungen gegenüber – ein Umfeld, das zuletzt mehrere Firmen der Branche in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hat.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hameln eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.

Mit der gerichtlichen Anordnung beginnt für die GrünWatt GmbH eine entscheidende Phase: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung und Fortführung des Betriebs möglich ist – oder ob das Unternehmen in ein Regelinsolvenzverfahren übergehen muss.

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