Das Amtsgericht München hat am 24. Oktober 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GridParity AG next generation photovoltaic angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Dachau (Siemensstraße 8), vertreten durch den Vorstand Dr. Erich Merkle, ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Handelsregisternummer HRB 14381 FF eingetragen.
⚖️ Beschluss des Amtsgerichts München (Az.: 1542 IN 3786/25)
Zur Sicherung des Unternehmensvermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO) wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht
Rechtsanwalt Stefan Strüwind,
Landsberger Straße 191, 80687 München
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🔒 Befugnisse und Anordnungen
Das Gericht hat festgelegt, dass:
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Verfügungen der GridParity AG nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO).
Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen. -
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind – untersagt und vorläufig eingestellt werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
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Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt,
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das Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen,
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Forderungen auf ein Verfahrenskonto einzuziehen,
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Kassenguthaben auf dieses Konto zu überführen.
Drittschuldner dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zu.
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Zudem darf der Verwalter Verbindlichkeiten zur Vorfinanzierung von Insolvenzgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro begründen (§ 55 Abs. 2 InsO analog).
📬 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht München – Insolvenzgericht –
Pacellistraße 5,
80333 München
einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet unter
👉 www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert.
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden – allerdings nicht per einfacher E-Mail.
Zulässig sind nur qualifiziert signierte Dokumente oder Übermittlungen über sichere elektronische Wege gemäß § 130a ZPO und der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung).
🏢 Hintergrund
Die GridParity AG entwickelt und vertreibt Photovoltaik-Systeme sowie Energielösungen der nächsten Generation. Der Insolvenzantrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt, um die Fortführung der Geschäfte unter Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters zu ermöglichen.
Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Stefan Strüwind ist nun ein erfahrener Insolvenzrechtsexperte eingesetzt, der prüfen soll, ob eine Sanierung oder ein geordneter Verkauf des Unternehmens möglich ist.

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