Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Greenrock Vertrieb GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 24. September 2026.
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das verwertbare Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Ein reguläres Insolvenzverfahren wurde deshalb nicht eröffnet. Da keine Verfahrenseröffnung erfolgte, wurde auch kein Insolvenzverwalter bestellt.
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass keine Schulden oder offenen Forderungen bestehen. Gläubiger können ihre Ansprüche jedoch nicht in einem eröffneten Insolvenzverfahren anmelden. Sie müssen prüfen, ob und auf welchem anderen Weg eine Durchsetzung ihrer Forderungen noch möglich ist.
Die Greenrock Vertrieb GmbH & Co. KG hat ihren Sitz am Kurfürstendamm 11 in 10719 Berlin. Sie ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRA 56495 B eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Greenrock Bau GmbH. Deren Geschäftsführer ist Martin Kofler.
Das Unternehmen entwickelte und projektierte Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen im In- und Ausland. Zum Geschäftsbereich gehörten außerdem die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, der Verkauf von Photovoltaikanlagen sowie die Vergabe von Generalunternehmeraufträgen für deren Installation.
Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3609 IN 186/26 geführt. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

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