Im Insolvenzverfahren der enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) aus Müschenbach gibt es eine neue Entwicklung. Wie aus der am 28. September 2026 veröffentlichten Bekanntmachung des Amtsgerichts Montabaur hervorgeht, ist die Entscheidung über die Abweisung des Insolvenzantrags inzwischen rechtskräftig.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Montabaur unter dem Aktenzeichen 14 IN 149/23 geführt.
Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet
Das Amtsgericht Montabaur hatte bereits am 5. August 2026 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO) abzuweisen.
Gleichzeitig wurden die bereits am 19. Oktober 2023 angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Verwaltung am 5. August 2026 aufgehoben.
Mit der Veröffentlichung vom 28. September 2026 steht nun fest, dass dieser Beschluss rechtskräftig geworden ist.
Damit bleibt es endgültig dabei, dass über das Vermögen der Gesellschaft kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Von einer Abweisung mangels Masse spricht man, wenn das Insolvenzgericht davon ausgeht, dass das vorhandene Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren, und auch kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung gestellt wurde.
Für Gläubiger kann eine solche Situation besonders problematisch sein. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, kommt es auch nicht zu dem üblichen Verfahren, in dem Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und vorhandene Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter verwertet und anschließend verteilt werden.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet jedoch nicht automatisch, dass bestehende Forderungen rechtlich erlöschen. Ob Gläubiger noch Möglichkeiten haben, ihre Ansprüche durchzusetzen, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Geschäftszweck liegt eindeutig im Photovoltaikbereich
Die enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) ist aufgrund ihres Unternehmensgegenstandes eindeutig der Solar- und Photovoltaikbranche zuzuordnen.
Als Geschäftszweck ist der Bau und Betrieb von photovoltaischen Dachanlagen eingetragen.
Die Tätigkeit der Gesellschaft war somit unmittelbar auf Photovoltaikanlagen auf Dachflächen ausgerichtet. Es handelte sich nicht lediglich um ein Unternehmen mit allgemeinen Tätigkeiten im Bau- oder Beratungsbereich.
Nach aktuellen Registerinformationen wird die Gesellschaft beim Amtsgericht Montabaur unter HRB 29395 geführt. Als Geschäftsanschrift ist Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach, angegeben.
Weitere Projektgesellschaften aus dem Photovoltaikbereich
Interessant ist darüber hinaus die gesellschaftsrechtliche Verbindung zu weiteren Unternehmen, die ebenfalls mit Photovoltaikprojekten in Zusammenhang stehen.
Die enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) trat unter anderem als persönlich haftende Gesellschafterin verschiedener Projektgesellschaften auf. Darunter befanden sich Gesellschaften mit Bezeichnungen wie „Bündel“ und „Bündel Repowering“.
Diese Struktur deutet darauf hin, dass Photovoltaikprojekte teilweise über eigenständige Projektgesellschaften organisiert wurden.
Dabei muss jedoch rechtlich klar zwischen diesen Gesellschaften und der jetzt von der Insolvenzbekanntmachung betroffenen enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) unterschieden werden.
Die aktuelle Insolvenzbekanntmachung unter dem Aktenzeichen 14 IN 149/23 betrifft ausschließlich die UG selbst.
Rechtskraft ist die aktuelle Entwicklung
Die entscheidende neue Nachricht der Veröffentlichung vom 28. September 2026 ist somit nicht die erstmalige Abweisung des Insolvenzantrags. Diese Entscheidung war bereits am 5. August 2026 getroffen worden.
Neu ist vielmehr, dass die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse inzwischen rechtskräftig geworden ist.
Damit ist das Insolvenzantragsverfahren beendet, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde.
Für Gläubiger, Geschäftspartner und möglicherweise auch Auftraggeber ist diese Entwicklung von Bedeutung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft mit dem Bau und Betrieb von Photovoltaik-Dachanlagen unmittelbar in einem Wirtschaftsbereich tätig war, in dem regelmäßig erhebliche Investitionssummen für die Errichtung und den Betrieb entsprechender Anlagen erforderlich sind.
Aktenzeichen: 14 IN 149/23
Insolvenzgericht: Amtsgericht Montabaur
Unternehmen: enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: Müschenbach
Unternehmenstätigkeit: Bau und Betrieb von photovoltaischen Dachanlagen
Entscheidung: Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO
Aktuelle Bekanntmachung: 28. September 2026 – Beschluss rechtskräftig

Leave a Reply