Das Amtsgericht Augsburg hat den Antrag der pro tecto Energie GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss erging am 21. September 2026. Die Entscheidung bedeutet, dass das verbliebene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird deshalb nicht eröffnet....

