Die BS Erneuerbare Energien GmbH aus Essen erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Essen hat den Eigenantrag des auf Photovoltaikanlagen spezialisierten Unternehmens am 1. September 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 167 IN 145/26 geführt.
Die Entscheidung ist besonders bemerkenswert, weil das Unternehmen in einem Wachstumsmarkt der Energiewende tätig war: Kerngeschäft waren Verkauf, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen.
Verkauf und Montage von Photovoltaikanlagen
Der Unternehmensgegenstand der BS Erneuerbare Energien GmbH konzentriert sich vollständig auf den Bereich Solarenergie.
Zum Geschäftszweck gehören der Verkauf, die Lieferung und die Montage von Photovoltaikanlagen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Nebengeschäfte.
Damit konnte das Unternehmen Kunden grundsätzlich von der Beschaffung der Solartechnik bis zur Installation der Anlage betreuen.
Welche Leistungen im Einzelnen angeboten wurden und ob neben Solarmodulen beispielsweise auch Wechselrichter, Batteriespeicher oder weitere Komponenten vertrieben und montiert wurden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Unternehmen aus Essen
Die BS Erneuerbare Energien GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Dahnstraße 38, 45144 Essen und ist beim Amtsgericht Essen unter HRB 32344 im Handelsregister eingetragen.
Geschäftsführer ist Berkan Özer.
Unternehmen stellte bereits im Mai Insolvenzantrag
Bei dem Verfahren handelt es sich ausdrücklich um einen Eigenantrag.
Die BS Erneuerbare Energien GmbH beantragte am 26. Mai 2026 selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen.
Der Antrag ging am 29. Mai 2026 beim Amtsgericht Essen ein.
Damit lagen zwischen dem Eingang des Insolvenzantrags und der Entscheidung über die Abweisung mangels Masse rund drei Monate.
Welche wirtschaftlichen Ursachen zu dem Insolvenzantrag geführt haben, wird in der gerichtlichen Bekanntmachung nicht erläutert.
Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet
Das Amtsgericht Essen hat den Antrag am 1. September 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das bedeutet, dass nach der gerichtlichen Prüfung keine ausreichende freie und verwertbare Vermögensmasse vorhanden war, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Es wird deshalb kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.
Eine Abweisung mangels Masse ist von einer gewöhnlichen Insolvenzeröffnung deutlich zu unterscheiden. Es kommt insbesondere nicht zu einem regulären Verfahren, in dem ein Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse verwertet und anschließend eine Quote an die Insolvenzgläubiger verteilt.
Was ist mit Solarmodulen, Material und offenen Aufträgen?
Bei einem Photovoltaikunternehmen stellt sich insbesondere die Frage, ob zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch Solarmodule, Wechselrichter, Montagematerial, Fahrzeuge, Werkzeuge oder andere Betriebsmittel vorhanden waren.
Ebenso könnten offene Forderungen aus bereits ausgeführten Installationen oder Ansprüche aus laufenden Kundenaufträgen eine Rolle spielen.
Aus der Abweisung mangels Masse darf allerdings nicht automatisch geschlossen werden, dass überhaupt keine Vermögenswerte mehr vorhanden waren.
Entscheidend ist vielmehr, ob genügend frei verwertbare Masse vorhanden ist, um zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren.
Welche Vermögenswerte das Gericht bei der BS Erneuerbare Energien GmbH festgestellt hat, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor.
Mögliche Kundenaufträge bleiben offen
Auch zu möglichen Kunden der Gesellschaft enthält die Bekanntmachung keine Angaben.
Insbesondere ist nicht bekannt, ob zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch Photovoltaikanlagen bestellt, angezahlt, teilweise montiert oder noch nicht fertiggestellt waren.
Sollten Kunden Anzahlungen geleistet haben, ohne die vereinbarte vollständige Leistung erhalten zu haben, wäre ihre konkrete rechtliche Situation anhand der jeweiligen Verträge und Zahlungsstände zu prüfen.
Die Abweisung mangels Masse macht eine solche Situation für ungesicherte Gläubiger grundsätzlich besonders schwierig, weil gerade kein reguläres Insolvenzverfahren mit einer gewöhnlichen Forderungsanmeldung durchgeführt wird.
Erneuter Insolvenzfall in der Solarbranche
Die BS Erneuerbare Energien GmbH reiht sich damit in weitere aktuelle Insolvenzfälle aus dem Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien ein.
Die Gründe können bei den einzelnen Unternehmen allerdings völlig unterschiedlich sein. Aus der Insolvenz der BS Erneuerbare Energien GmbH lässt sich deshalb keine Aussage über die wirtschaftliche Entwicklung der Solarbranche insgesamt ableiten.
Auch zu den konkreten Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten des Essener Unternehmens macht das Gericht keine Angaben.
Fest steht: Die BS Erneuerbare Energien GmbH hatte bereits Ende Mai 2026 selbst Insolvenzantrag gestellt. Nach rund drei Monaten hat das Amtsgericht Essen am 1. September 2026 entschieden, den Antrag mangels Masse abzuweisen.
Damit wird über das Vermögen des auf Verkauf, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen spezialisierten Unternehmens kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.

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