Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Energie- und Nachhaltigkeitsbranche setzen sich fort. Mit der ENVARIS GmbH hat nun ein weiteres Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat daraufhin umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Die ENVARIS GmbH mit Sitz am Friedrich-Olbricht-Damm in Berlin wird von Geschäftsführer Robin Stabenow vertreten und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 145660 eingetragen. Mit Beschluss vom 2. April 2026 ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Knut Rebholz aus Berlin bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen, vorhandene Vermögenswerte zu sichern und festzustellen, ob ausreichend Masse für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist.
Weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet
Mit dem Beschluss hat das Gericht zahlreiche Schutzmaßnahmen verfügt. So wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt beziehungsweise bereits laufende Vollstreckungen vorläufig gestoppt. Gleichzeitig dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.
Darüber hinaus wurde der Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Kreditinstitute wurden verpflichtet, Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen zu erteilen. Auch Schuldner der Gesellschaft wurden angewiesen, offene Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt zudem umfassende Einsichts-, Auskunfts- und Betretungsrechte, um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens vollständig aufklären zu können.
Interview mit Maurice Högel von der Kanzlei BEMK
Herr Högel, wie bewerten Sie die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung?
Die Entscheidung zeigt, dass das Insolvenzgericht die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als prüfungsbedürftig einstuft. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Analyse der finanziellen Situation zu ermöglichen.
Was bedeutet das für Kunden und Geschäftspartner?
Zunächst einmal bedeutet es nicht automatisch das Ende des Unternehmens. Das Verfahren befindet sich noch im Prüfungsstadium. Allerdings sollten Kunden und Geschäftspartner die Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre Unterlagen vollständig sichern.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig?
Verträge, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Zahlungsbelege, Schriftverkehr und sämtliche Nachweise über bereits erbrachte Leistungen oder geleistete Anzahlungen. Je besser die Dokumentation, desto besser lassen sich mögliche Ansprüche später nachvollziehen.
Können laufende Projekte noch umgesetzt werden?
Das hängt von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Häufig wird untersucht, ob der Geschäftsbetrieb vorübergehend fortgeführt werden kann. Eine pauschale Aussage ist deshalb derzeit nicht möglich.
Was gilt für Kunden, die bereits Zahlungen geleistet haben?
Diese sollten ihre Ansprüche sorgfältig dokumentieren. Insbesondere Anzahlungen und noch offene Leistungen sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
Können bereits Forderungen angemeldet werden?
Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Eine Forderungsanmeldung ist grundsätzlich erst möglich, wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Ob es dazu kommt, wird das Gericht nach Abschluss der Prüfung entscheiden.
Ihr wichtigster Rat an Verbraucher?
Ruhe bewahren, aber aktiv bleiben. Unterlagen sichern, Fristen beachten und die weitere Entwicklung des Verfahrens beobachten. Wer vorbereitet ist, kann seine Interessen später deutlich besser wahrnehmen.
Entscheidung über Verfahrenseröffnung steht noch aus
Ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENVARIS GmbH tatsächlich eröffnet wird, ist derzeit noch offen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die Vermögenslage des Unternehmens prüfen und dem Amtsgericht Charlottenburg Bericht erstatten. Erst danach entscheidet das Gericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Für Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger beginnt damit eine Phase der Unsicherheit. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zeigt jedoch, dass das Gericht die Vermögensinteressen aller Beteiligten sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährleisten will.
Leave a Reply