Vorläufige Insolvenzverwaltung bei sun-X GmbH angeordnet: Was betroffene Kunden jetzt wissen sollten

Fraunberg/Landshut. Das Amtsgericht Landshut hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der sun-X GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Mit Beschluss vom 6. Februar 2026 (Az.: IN 88/26) reagierte das Insolvenzgericht auf den Eigenantrag des Unternehmens und leitete erste Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Vermögens der Gesellschaft ein.

Betroffen ist die sun-X GmbH mit Sitz in Fraunberg im Landkreis Erding. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 256501 eingetragen und wird von Geschäftsführer Pascal Liebold vertreten. Im Verfahren wird die Gesellschaft von der Kanzlei KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB aus München begleitet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Marc-André Kuhne aus Erding. Seine Aufgabe besteht nun darin, das vorhandene Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters

Mit der gerichtlichen Anordnung sind die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft erheblich eingeschränkt. Nach dem Beschluss dürfen Verfügungen über das Vermögen der sun-X GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen.

Die Maßnahme dient dazu, mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Ob das Insolvenzverfahren später tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Gericht nach Abschluss der vorläufigen Prüfungsphase.

Für Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten bedeutet die Entscheidung zunächst vor allem eines: erhöhte Aufmerksamkeit. Viele Betroffene fragen sich nun, welche Auswirkungen das Verfahren auf laufende Aufträge, geleistete Anzahlungen oder bestehende Gewährleistungsansprüche haben könnte.

Interview: „Betroffene Verbraucher sollten jetzt alle Unterlagen sichern“

Über die Folgen der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Handlungsmöglichkeiten für Kunden sprachen wir mit Maurice Högel von der Kanzlei BEMK.

Herr Högel, was bedeutet die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung für Kunden der sun-X GmbH?

Zunächst einmal handelt es sich noch nicht um die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Das Gericht sichert mit dieser Maßnahme das Vermögen des Unternehmens und prüft, ob genügend Masse vorhanden ist und ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen. Für Verbraucher ist das ein wichtiges Signal, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen könnten.

Was sollten betroffene Kunden jetzt konkret tun?

Der wichtigste Schritt ist die Sicherung aller Unterlagen. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Angebote, Auftragsbestätigungen und die gesamte Kommunikation mit dem Unternehmen. Diese Dokumente werden später benötigt, um Ansprüche nachweisen zu können.

Was gilt für Kunden, die bereits Anzahlungen geleistet haben?

Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Wer bereits gezahlt hat, aber noch keine oder nur teilweise Leistungen erhalten hat, sollte seine Forderungen genau dokumentieren. Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen solche Ansprüche in der Regel beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Sollten Kunden noch weitere Zahlungen leisten?

Verbraucher sollten sehr sorgfältig prüfen, ob weitere Zahlungen aktuell sinnvoll sind. Bestehen Unsicherheiten über die Fortführung eines Projekts, empfiehlt sich vor weiteren finanziellen Verpflichtungen eine rechtliche Beratung oder zumindest die Rücksprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter.

Was passiert mit laufenden Projekten, beispielsweise im Bereich Photovoltaik oder Energietechnik?

Das lässt sich derzeit noch nicht pauschal beantworten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zunächst prüfen, welche Aufträge fortgeführt werden können und ob eine wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens möglich ist. Kunden sollten den Fortgang des Verfahrens aufmerksam verfolgen.

Können Verbraucher ihre Ansprüche bereits jetzt anmelden?

Im Stadium der vorläufigen Insolvenzverwaltung gibt es noch kein eröffnetes Insolvenzverfahren und damit regelmäßig auch noch keine förmliche Forderungsanmeldung. Betroffene sollten jedoch alle Unterlagen vorbereiten und die weiteren gerichtlichen Bekanntmachungen beobachten.

Ihr Rat an Verbraucher?

Ruhe bewahren, aber aktiv bleiben. Alle Unterlagen sichern, den Verfahrensstand beobachten und keine wichtigen Fristen versäumen. Wer größere finanzielle Forderungen hat oder sich unsicher ist, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Entscheidung über Verfahrenseröffnung steht noch aus

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine endgültige Entscheidung über die Zukunft der sun-X GmbH gefallen. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und dem Gericht Bericht erstatten.

Für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner bleibt die Situation zunächst offen. Fest steht jedoch, dass Betroffene ihre Unterlagen sorgfältig dokumentieren und die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen sollten, um mögliche Ansprüche später wirksam geltend machen zu können.Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht
Az.: IN 88/26

In dem Verfahren über den Antrag der

sun-X GmbH,
An der Erdinger Straße 27, 85447 Fraunberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 256501,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Liebold,

– Schuldnerin –

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB,
Widenmayerstraße 10, 80538 München,
Geschäftszeichen: 00001-2026,

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen ergeht folgender

Beschluss:

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen wird gemäß §§ 21 Abs. 1 und 2 InsO am 06.02.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Marc-André Kuhne,
Lange Zeile 26, 85435 Erding,
Telefon: +49 (89) 21703950
Telefax: +49 (89) 217039549
E-Mail: muenchen@dkr-partner.de

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

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