Bekanntmachung über vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren

Amtsgericht Paderborn – Aktenzeichen: 97 IN 263/25

In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 8455 eingetragenen
Mega Solar Betriebs GmbH & Co. KG,
Robert-Bosch-Straße 45 a, 33178 Borchen,

gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16400 eingetragene
Mega Solar GmbH,
Robert-Bosch-Str. 45 a, 33178 Borchen,

diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer
Herrn Oleksandr Miroshnichenko und Herrn Viktor Retschkunov,
jeweils Robert-Bosch-Str. 45 a, 33178 Borchen,

hat das Amtsgericht Paderborn am 05.02.2026 um 16:48 Uhr folgende Anordnungen gemäß §§ 21, 22 InsO getroffen:

  1. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Straße 113, 33102 Paderborn, bestellt.

  2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).

  3. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, vorhandene Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner haben ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Aktenzeichen: 97 IN 263/25

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