In dem Insolvenzantragsverfahren gegen die ESS-Solarsystem GmbH, Auf der Saar 4, 55276 Oppenheim (Handelsregister: AG Mainz, HRB 51960), vertreten durch Geschäftsführer Lothar Barth, wurde am 20. Februar 2025 um 14:00 Uhr durch das Amtsgericht Mainz die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet.
Ab sofort sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, bestellt.
Kontakt:
Telefon: 06131 / 61923-0
Fax: 06131 / 61923-11
E-Mail: mainz@schiebe.de
Website: www.schiebe.de
Hinweis an alle Schuldner der ESS-Solarsystem GmbH:
Bitte leisten Sie Zahlungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragsgegnerin kann gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben diese Möglichkeit, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit (gemäß Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848) geltend machen wollen.
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung bzw. öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll einer Gerichtsgeschäftsstelle gegeben werden und ist vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterschreiben. Sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die Absicht der Anfechtung erklären. Falls sich die Anfechtung nur auf einen Teil bezieht, ist dies anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde ist erwünscht.
Datenschutzhinweis
Die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO ist auf der Website des Gerichts unter www.agmz.justiz.rlp.de einsehbar. Auf Wunsch wird diese auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Amtsgericht Mainz, 20. Februar 2025
Leave a Reply