Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solar Hoch drei GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Außer der Schleifmühle 35–37, 28203 Bremen) hat das Amtsgericht Bremen am 5. März 2025 um 14:55 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 520 IN 3/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Solar Hoch Drei Verwaltungs GmbH, wird durch die Geschäftsführer Uwe Braun und Robert Riggers vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michail Siagas bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen. Für Rückfragen ist er unter der Telefonnummer 0421 – 33 06 1-0 oder über die Kanzleiwebseite www.kuhmann.eu erreichbar.
Zentrale Maßnahmen des Beschlusses:
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Verfügungen der Solar Hoch drei GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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Zahlungen an die Schuldnerin dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung geleistet werden.
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Der Beschluss dient der Sicherung der Insolvenzmasse und der Verhinderung nachteiliger Veränderungen im Vermögen des Unternehmens.
Der vollständige Gerichtsbeschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin oder jedem Gläubiger, der die internationale Zuständigkeit anzweifelt, mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung bzw. Veröffentlichung und die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bremen einzulegen.
Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet sich nach Abschluss der vorläufigen Prüfung durch den Insolvenzverwalter.
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