SecurEnergy GmbH: Entwickler von Erneuerbare-Energien-Anlagen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

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Die SecurEnergy GmbH aus Berlin befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 31. Juli 2026 um 13:00 Uhr im Verfahren 3605 IN 4708/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) an.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Kurfürstendamm 40–41 in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 172682 eingetragen. Geschäftsführer ist Casper Rasmussen.

Nach dem Handelsregister liegt der Schwerpunkt des Unternehmens im Bereich der erneuerbaren Energien. Zum Unternehmensgegenstand gehören die Entwicklung und Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die Beratung und Projektbegleitung beim Erwerb oder Bau solcher Anlagen für Dritte sowie der Verkauf und die Vermittlung entsprechender Energieanlagen. Damit ist die Gesellschaft in einem Markt tätig, der in den vergangenen Jahren stark gewachsen ist, gleichzeitig aber durch hohe Investitionskosten und anspruchsvolle Finanzierungsbedingungen geprägt ist.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga aus Berlin bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

Das Gericht ordnete einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit dürfen Verfügungen über das Vermögen der SecurEnergy GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Darüber hinaus gingen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und offene Forderungen auf den Insolvenzverwalter über. Er ist berechtigt, Bankguthaben einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und Sonderkonten für die Insolvenzmasse einzurichten.

Zudem dürfen Kunden und sonstige Schuldner offene Forderungen nicht mehr an die Gesellschaft selbst begleichen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Gleichzeitig untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt außerdem umfassende Kontrollrechte. Er darf die Geschäftsräume betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen nehmen sowie alle Auskünfte verlangen, die zur Sicherung des Unternehmensvermögens und zur Prüfung der wirtschaftlichen Lage erforderlich sind.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation der SecurEnergy GmbH analysieren und dem Gericht berichten, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Bis zu dieser Entscheidung bleiben die angeordneten Sicherungsmaßnahmen bestehen.

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