Ab dem 21. Betriebsjahr endet für viele Photovoltaik-Anlagen die staatliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese Änderung betrifft Anlagen, die ab 2004 in Betrieb genommen wurden und somit im Jahr 2024 aus der Förderung fallen. Doch was bedeutet dies konkret für Betreiber solcher „Ü20“-Anlagen, und welche Optionen stehen Ihnen offen?
Ende der EEG-Vergütung: Was jetzt gilt
Nach Ablauf der EEG-Förderung erhalten Betreiber keine garantierten Vergütungssätze mehr, die in den vergangenen Jahren oft sehr attraktiv waren. Stattdessen greift die Anschlussvergütung, die sich nach dem Börsenstrompreis richtet und aktuell bei etwa 3 bis 8 Cent pro Kilowattstunde liegt. Diese Regelung wurde kürzlich bis Ende 2032 verlängert.
Weiterbetrieb der Anlage: Einfach weiter so?
Viele ältere Photovoltaik-Anlagen arbeiten auch nach 20 Jahren noch zuverlässig und können weiterhin Strom ins Netz einspeisen. Betreiber müssen sich hier kaum umstellen: Die Anlage bleibt angeschlossen und der Netzbetreiber zahlt weiterhin eine Vergütung, die jedoch geringer ausfällt. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn die Betriebskosten überschaubar bleiben und keine größeren Reparaturen anstehen.
Eigenverbrauch als Alternative
Eine attraktive Möglichkeit ist die Umstellung auf Eigenverbrauch. Dabei nutzen Sie den erzeugten Solarstrom primär für den eigenen Haushalt und speisen nur den Überschuss ins Netz ein. Dies kann sich besonders lohnen, wenn die Strompreise hoch sind, da jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, weniger Kosten für Netzstrom verursacht. Allerdings sollte ein Fachbetrieb die Umrüstung vornehmen, die Kosten hierfür beginnen bei etwa 200 Euro.
Anlagen-Check: Ein Muss für den sicheren Betrieb
Nach zwei Jahrzehnten im Einsatz ist ein umfassender Check der Photovoltaikanlage unerlässlich. Ein Fachbetrieb sollte die mechanische und elektrische Sicherheit überprüfen. Diese Überprüfung kostet etwa 250 bis 300 Euro und bietet die Gewissheit, dass die Anlage weiterhin sicher und effizient arbeitet.
Sollte man aufrüsten oder erneuern?
Manchmal ist es sinnvoll, die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen, da moderne Solarmodule effizienter sind und auf derselben Fläche mehr Strom produzieren. Neue Module könnten wieder für 20 Jahre eine EEG-Vergütung erhalten. Alternativ kann auch ein sogenanntes „Repowering“ in Betracht gezogen werden, bei dem die alten Module durch neue ersetzt werden, während die Vergütung für den Rest der ursprünglichen Laufzeit bestehen bleibt.
Fazit für Verbraucher
Für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen gibt es nach dem Ende der EEG-Förderung verschiedene Optionen. Ein reibungsloser Weiterbetrieb mit der Anschlussvergütung ist oft die einfachste Lösung. Wer aber langfristig Stromkosten sparen möchte, sollte die Umstellung auf Eigenverbrauch prüfen oder die Anlage erneuern. In jedem Fall ist eine gründliche Prüfung und Planung ratsam, um die für die eigenen Bedürfnisse beste Lösung zu finden.
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