Vorläufige Insolvenzverwaltung über Solargold24 GmbH angeordnet

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Das Amtsgericht Tübingen hat am 3. April 2025 um 10:34 Uhr im Verfahren über den Insolvenzantrag der Solargold24 GmbH aus Reutlingen vorläufige Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung des Vermögens der Gesellschaft beschlossen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverfahren:

Die Solargold24 GmbH mit Sitz in der Odenwaldstraße 5 in 72766 Reutlingen ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 786580 registriert und wird von Geschäftsführerin Lilli Kaminski vertreten. Zum Schutz des Unternehmensvermögens wurde Rechtsanwältin Judith Skudelny aus Stuttgart (Silberburgstraße 160) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Im Rahmen der angeordneten Maßnahmen ist es der Solargold24 GmbH untersagt, über ihre Bankkonten sowie über Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. Sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte in diesem Bereich wurden auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übertragen. Diese ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu verfügen. Zudem ist es Drittschuldnern ab sofort untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten – solche Leistungen sind ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.

Die Aufgabe von Rechtsanwältin Skudelny umfasst nicht nur die Sicherung des Vermögens, sondern auch die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Im Einzelnen soll festgestellt werden, ob ein Eröffnungsgrund im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt und welche Perspektiven für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.

Zudem erhält die Insolvenzverwalterin umfassenden Zugang zu den Geschäftsräumen sowie zu allen relevanten Unterlagen der Gesellschaft. Die Solargold24 GmbH ist verpflichtet, vollständige Auskünfte zu erteilen und die zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Unterlagen herauszugeben.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 116/25 beim Amtsgericht Tübingen geführt. Gläubiger und die Schuldnerin haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses Beschwerde gegen die Anordnung einzulegen.

Eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Bis dahin bleibt das Unternehmen unter Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

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