Familie Müller PV Wittbek (haftungsbeschränkt) & Co. KG: Photovoltaikgesellschaft aus Ahrenviöl unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

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Die Familie Müller PV Wittbek (haftungsbeschränkt) & Co. KG aus Ahrenviöl befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Flensburg hat am 3. August 2026 um 8:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 56 IN 248/26 geführt.

Betroffen ist die Familie Müller PV Wittbek (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in der Hauptstraße 64, 25885 Ahrenviöl. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HRA 7035 FL eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die AVA Sonne UG (haftungsbeschränkt), deren Geschäftsführerin Sina Söth die Gesellschaft vertritt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. iur. Arno Doebert aus Hamburg. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen. Zudem wurden Drittschuldner angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die Gesellschaft wurde ursprünglich unter der Firma VII. Dr. Müller Photovoltaikanlagen KG gegründet und firmiert seit einer Umstrukturierung im Jahr 2024 als Familie Müller PV Wittbek (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Im Zuge dieser Änderung wurde auch der Sitz nach Ahrenviöl verlegt und die AVA Sonne UG als persönlich haftende Gesellschafterin eingesetzt.

Nach den Handelsregisterangaben besteht der Unternehmensgegenstand im Erwerb, Betrieb, der Verwaltung sowie der technischen und wirtschaftlichen Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom. Die Gesellschaft gehört damit zu den zahlreichen Projektgesellschaften, die einzelne Solarparks oder Photovoltaikanlagen betreiben. Solche Gesellschaften erzielen ihre Einnahmen überwiegend aus der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz sowie aus langfristigen Vergütungs- oder Direktvermarktungsverträgen.

Projektgesellschaften dieser Art verfügen häufig über keine umfangreiche operative Geschäftstätigkeit mit eigenem Personal, sondern konzentrieren sich auf den wirtschaftlichen Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen. Verwaltung, technische Betreuung und kaufmännische Dienstleistungen werden vielfach durch externe Dienstleister oder verbundene Unternehmen übernommen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen, die Vermögenswerte sichern und feststellen, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Gleichzeitig wird untersucht, ob der Betrieb der Photovoltaikanlagen fortgeführt und gegebenenfalls im Rahmen einer Sanierung oder eines Verkaufs erhalten werden kann.

Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Amtsgericht Flensburg nach Abschluss dieser Prüfung. Bis dahin bleibt die Gesellschaft grundsätzlich handlungsfähig, kann jedoch nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.

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