Bundesnetzagentur beschließt gerechtere Verteilung von Netzkosten – Strompreisaufschlag zur Entlastung betroffener Regionen ab 2025

20 euro bill on white printer paper

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag einen entscheidenden Schritt zur faireren Verteilung der Netzkosten in Deutschland unternommen. Mit der Veröffentlichung ihrer Festlegung zur Wälzung von Mehrkosten, die durch den Ausbau erneuerbarer Energien entstehen, soll ab 2025 eine gerechtere Verteilung der Kostenbelastungen zwischen den Regionen gewährleistet werden. Besonders Regionen mit einem hohen Anteil an erneuerbarer Stromerzeugung sollen künftig finanziell entlastet werden, während die Kosten bundesweit gleichmäßiger auf alle Stromverbraucher verteilt werden. Dies betrifft insbesondere die Netzentgelte, die in manchen Teilen Deutschlands signifikant höher ausfallen als in anderen.

Die Stromnetzentgelte, die von den regionalen Netzbetreibern erhoben werden, variieren derzeit stark. In Nord- und Nordostdeutschland betragen diese teilweise bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde, während sie in anderen Regionen, wie etwa Süddeutschland, bei weniger als 5 Cent liegen. Diese Ungleichheit ist vor allem auf die Kosten zurückzuführen, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und die notwendige Anpassung der Stromnetze in den betroffenen Regionen entstehen. Die neue Regelung der Bundesnetzagentur soll diese Ungleichheit mildern.

Ab 2025 sollen die Mehrkosten des Netzausbaus bundesweit auf alle Stromverbraucher umgelegt werden. Die Bundesnetzagentur erklärte, dass erste Abschätzungen zu den finanziellen Entlastungen und den konkreten Mehrkosten für die einzelnen Netzbetreiber ab Mitte Oktober 2024 vorliegen werden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Umverteilung wird der sogenannte Strompreisaufschlag für besondere Netznutzung sein, der am 25. Oktober 2024 von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht wird. Über diesen Aufschlag werden die Entlastungsbeträge refinanziert, wodurch alle Stromverbraucher einen Teil zur Entlastung der besonders betroffenen Regionen beitragen.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur sieht ein mehrstufiges Modell vor. Im ersten Schritt wird ermittelt, welche Netzbetreiber besonders hohe Kosten aufgrund des Ausbaus erneuerbarer Energien tragen. Eine Kennzahl soll dabei die am Netz angeschlossene Erzeugungsleistung aus erneuerbaren Energien in Relation zur Verbrauchslast in einem Netzgebiet setzen. Netzbetreiber, die eine besondere Mehrbelastung nachweisen können, sollen einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Die durch diese Ausgleichszahlungen entstehenden Kosten sollen auf alle Stromverbraucher umgelegt werden. Dabei wird das bestehende Umlagesystem, insbesondere die „§ 19-Umlage“, die derzeit bereits für einen Ausgleich bestimmter Netzkosten sorgt, erweitert. Ziel ist es, diesen Prozess möglichst bürokratiearm und rechtssicher zu gestalten, erklärte die Bundesnetzagentur. Die Behörde betonte, dass den erheblichen Entlastungen der betroffenen Regionen nur geringfügige zusätzliche Kosten für alle anderen Stromverbraucher gegenüberstehen werden.

Die Entscheidung basiert auf einem Entwurf, den die Bundesnetzagentur im Mai 2024 vorgelegt und bis Juni 2024 zur öffentlichen Konsultation freigegeben hatte. In diesem Zeitraum wurden zahlreiche Stellungnahmen eingereicht, die in die finale Ausgestaltung der Regelung einflossen. Unter anderem wurden die Anforderungen an die Datengrundlage präzisiert und spezifische Besonderheiten des Netzbetriebs berücksichtigt. Diese Überarbeitungen sollen sicherstellen, dass die Verteilung der Netzkosten fair und nachvollziehbar erfolgt.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, hob die Bedeutung der neuen Regelung hervor: „Wir schaffen faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben und arbeiten. Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen letztlich allen zugute.“

Der Beschluss der Bundesnetzagentur markiert somit einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer gerechteren Kostenverteilung im Zuge der Energiewende. Während einige Regionen, die bisher unter überdurchschnittlich hohen Netzentgelten leiden, erheblich entlastet werden, leisten alle Stromverbraucher einen kleinen Beitrag, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Dies steht im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und die Lasten möglichst gleichmäßig zu verteilen.

Leave a Reply

Your email address will not be published.