Für die All in One Solar GmbH mit Sitz in der Alleestraße 4 in 46049 Oberhausen hat das Amtsgericht Duisburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss wurde am 10. Juli 2026 um 12:56 Uhr im Verfahren unter dem Aktenzeichen 620 IN 1135/26 erlassen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht Rechtsanwältin Tanja Bückmann aus Oberhausen. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind damit nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen unmittelbar an die All in One Solar GmbH zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich die vorläufige Insolvenzverwalterin berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Zusätzlich setzte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen weitgehend aus. Neue Vollstreckungen dürfen – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögensgegenstände – vorerst nicht durchgeführt werden, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt. Diese Sicherungsmaßnahmen sollen das vorhandene Vermögen erhalten und eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger ermöglichen.
Die All in One Solar GmbH ist im Bereich der Photovoltaik- und Solartechnik tätig. Das Unternehmen bietet Lösungen rund um die Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für private, gewerbliche und öffentliche Kunden an. Zum Leistungsspektrum gehören in der Regel die Projektplanung, die Montage von Solarmodulen, die Installation von Wechselrichtern und Batteriespeichern sowie die Einbindung intelligenter Energiemanagementsysteme. Häufig ergänzen Wartungs- und Servicedienstleistungen das Angebot.
Die Solarbranche zählt zwar zu den Wachstumsmärkten der Energiewende, dennoch stehen viele Unternehmen derzeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Steigende Finanzierungskosten, schwankende Nachfrage, verschärfter Preiswettbewerb sowie sinkende Margen belasten zahlreiche Anbieter. Hinzu kommen hohe Vorfinanzierungskosten für Projekte und ein intensiver Wettbewerb durch nationale und internationale Marktteilnehmer.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Sicherungsphase des Insolvenzverfahrens. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Situation der All in One Solar GmbH analysieren, das Vermögen sichern und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Duisburg über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder einen anderen weiteren Verlauf des Verfahrens.

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